Bei Erwachsenen greift die Regel auch nicht, weil sie einfach nur für Jugendgruppen ist.
An sich dürfen wir das gar nicht, weil es gilt lt. Gesetz "Nur wer zahlt muss sich ausweisen"
Denn ich hafte nur dafür, dass ich die Ware (Zigarette, Spirituosen, Bier) nur an Leute verkaufe, die diese auch besitzen dürfen.
Wenn diese Leute die Waren an Kinder (bei Zigaretten und Spirituosen also alle unter 18 und bei Bier alle unter 16) weitergibt, haften sie und nicht mehr ich als Verkäufer.
Aber bei uns greift die Regelung ganz gut, da unser Türsteher und benachrichtigt, ob einer aus der Gruppe vorm Laden wartet. Der wird dann einfach zu uns in den Laden gebeten. Ansonsten behalten wir die Ware aus Sicherheitsgründen bei uns. Alles mit der örtlichen Polizei abgesprochen
Und ich persönlich finde die Regelung ganz gut. Was wollen die Kiddies denn mit dem Stoff? Bei mir ist er besser aufgehoben